Zweitmeinung
Sicher mit Vertrauen
Besteht kein gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, kann eine Zweitmeinung empfehlenswert sein.
Wann immer Sie das Gefühl haben, eine zweite Zahnarztmeinung einholen zu müssen, sollten Sie das unbedingt tun. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung, unter Einsatz modernster Diagnostikverfahren, helfen wir Ihnen in der Erlenbuschpraxis, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung
Die besondere Bedeutung von Zweitmeinungen liegt darin, dass sie eine bestimmte Situation klären, beziehungsweise die Notwendigkeit von bestimmten Behandlungsvorschlägen und damit verbundenen Chancen und Risiken, besser einschätzen können.
Übernimmt die Krankenkasse die Zweitmeinung?
Der Gesetzgeber hat das Recht der Patienten auf eine zahnärztliche Zweitmeinung festgeschrieben, ohne hierfür jedoch eine Richtlinie in Kraft gesetzt oder konkrete Regelungen formuliert zu haben. Grundsätzlich können Patienten, die gesetzlich versichert sind, den Rat von einem zweiten Zahnarzt einholen und dies mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Für genauere Informationen bitten wir Sie, die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen.
Kosten sparen durch alternative Kostenvoranschläge
Sie haben einen Kostenvoranschlag erhalten und zweifeln, ob die Höhe der veranschlagten Kosten gerechtfertigt ist? Lassen Sie sich von uns, Ihrem Team der Erlenbusch Praxen, beraten, inwieweit sich die Kosten reduzieren lassen und Sie trotzdem ein Behandlungsergebnis erhalten, das sie voll zufrieden stellt.